Essbare Wildpflanzen

Pflanzen
sammeln

Sammelhinweise und Naturschutz.

Das Sammeln essbarer Wildpflanzen

Alle Wildpflanzen durchlaufen einen Zeitpunkt, während dem sie zart, weich und eiweißreich sind und nur wenig Fasern und Zellulose enthalten. Dann schmecken sie zumeist bekömmlich und angenehm. Diesen Zeitpunkt sollte man abpassen, wenn man bestimmte Wildpflanzen sammeln möchte. Allerdings sind die Pflanzen zu diesem Zeitpunkt oft schwer zu bestimmen. Es ist also wichtig die Pflanzenarten im ganzen Jahreslauf zu beobachten, um richtig ernten zu können, ggf. erst im darauffolgenden Jahr.

Zum Sammeln lohnt es sich, folgende Utensilien bereit zu haben:
• Schere oder Messer zum Ernten. (Abzwicken mit dem Fingerspitzen ist auch möglich. Ein Abreißen schädigt die Pflanzen oft oder führt zum Ausriss der Wurzel)
• Steife Papiertüten zum Pflanzentransport. (Die stabile Tüte schützt die Pflanzen beim Transport vor Quetschungen und vor Austrocknung. Offen verlieren sie schnell wertvolle Inhaltsstoffe.)
• Handschuhe für hautreizende und stechende Pflanzen.
• Einen Spatel zum Ausgraben von Wurzeln.
• Bestimmungsbücher, zum Nachschlagen von Details, wenn man sich unsicher ist.

Prinzipien:
• Nur soviel sammeln wie gebraucht oder voraussichtlich als Vorrat benötigt wird.
• Am Fundort sollten immer noch genügend Pflanzen stehen bleiben, um ihr Fortbestehen zu sichern.
• Es lohnt die Pflanzenteile direkt beim Sammeln von störenden Stoffen zu befreien, z.B. von altem Laub, trockenen Gräsern etc.. Dadurch spart man sich viel Arbeit bei der Zubereitung in der Küche.


Wie gefährlich sind Wildpflanzen?

Um erklären zu können, ob Wildpflanzen giftig sind, ist es ratsam, die Bezeichnung ‚Giftpflanze‘ mal unter die Lupe zu nehmen. Zum Ersten kann ‚Giftpflanze‘ bedeuten, dass nur einzelne Teile einer Pflanze ‚giftig‘ sind, andere Teile wiederum verwertbar. Es kann aber auch die komplette Pflanze unter die Bezeichnung ‚giftig‘ fallen.

Zum Zweiten kann ‚Giftpflanze‘ bedeuten, dass eine Einnahme oder ein Kontakt zu wesentlich unterschiedlichen Reaktionen führen kann.
a) Pflanzenteile wirken gefährlich giftig. D.h. wenige Gramm dieser Pflanze können zum Tode führen.
b) Pflanzenteile wirken unbekömmlich. Der Verzehr üblicher Mengen könnte zu Erbrechen oder Übelkeit führen. Eine direkte Lebensgefahr besteht nicht.
c) Pflanzenteile wirken erst bei dauerhafter, regelmäßiger Einnahme gesundheitsschädigend. Eine direkte Lebensgefahr besteht nicht.
d) Pflanzenteile reizen bei Berührung die Haut. (Nur deswegen wird auch die Brennnessel zuweilen als Giftpflanze aufgeführt.)

Jede Pflanze hat eine Wirkung auf den menschlichen Organismus, und diese kann auch bei jedem Menschen unterschiedlich ausgeprägt sein. Dieselbe Pflanze kann heilsam und giftig wirken, je nach Dosierung und Zubereitung.
Wussten Sie z.B., dass auch Kochsalz zu schweren Vergiftungen führen kann. Weiterhin können auch gängige Gewürzpflanzen in kleinen Mengen unbedenklich oder sogar gesundheitsförderlich wirken, in größeren Mengen aber unbekömmlich sein, z.B. Rosmarin. Wie viele Menschen wissen z.B., dass bei zu reichlichem Verzehr von Gemüsekohl die Schilddrüse erkranken kann, dass auch Zwiebeln eine Anämie hervorrufen können, oder dass Muskatnuss tagelange Bewusstseinsstörungen mit schweren Halluzinationen erzeugen kann?
Die Grenze zwischen essbar und giftig ist oftmals fließend und muss persönlich eingeschätzt werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, neu in der Küche verwendete Pflanzen sparsam zu dosieren und seine individuelle Verträglichkeit vorsichtig zu testen.
Zu Überschneidungen von essbar und giftig kommt es auch, wenn eine Pflanze oder ein Pflanzenteil erst durch die beschriebene Verarbeitung bekömmlich wird. Bei grünen Bohnen ist das nicht anders.


Essbare Wildpflanzen und Fuchsbandwurm

Der Fuchsbandwurm verbreitet sich über seine Eier, die mit dem Fuchskot ausgeschieden werden. Vom Menschen aufgenommene Fuchsbandwurmeier können über die Blutbahn in die Leber und andere Organe gelangen. Früher war diese Infektion tödlich. Heute kann sie mit einer aufwendigen Chemotherapie überlebt werden. Man kann die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennen und daher auch nicht abwaschen. Einfrieren bis -20°C reicht nicht, um sie zu töten, erst ab etwa –80°C sterben sie ab. Erhitzen über 70°C tötet sie zuverlässig. Allerdings gehen dann auch viele wertvolle Pflanzeninhaltsstoffe verloren.

Laut Angaben des Bayrischen Rundfunks führt eine Exponierung des Menschen mit dem Fuchsbandwurm nur zu etwa 10 Prozent zur Erkrankung. Dr. Hans Notdurft, Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin der Universität München, hielt fest, dass die Infektionsgefahr durch Fuchsbandwurm beim Essen von Wildpflanzen im Wald zwar theoretisch möglich sei, sie aber nie richtig nachgewiesen wurde . Dies bestätigt auch die Uniklinik Ulm: Die Angst sich beim Sammeln von Wildpflanzen mit Fuchsbandwurm zu infizieren ist nicht begründet. Nach Studien der Uniklinik, auf die sich auch das Robert-Koch-Institut in seinem Epidemiologischem Bulletin stützt, können Sie entgegen den weitverbreiteten Warnungen Wildpflanzen und andere Waldfrüchte ohne Angst vor dem Fuchsbandwurm essen. Seit Einführung der gesetzlichen Meldepflicht für Fuchsbandwurmerkrankungen, misst man die Anzahl der neuen Erkrankungen mit etwa 13-23 pro Jahr in ganz Deutschland. Dies erläutert Frau Dr. Petra Kern vom Europäischen Echinokokkose Register, wo die Meldungen zusammengefasst werden. Das Infektionsrisiko sei eher bei Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind oder Umgang mit Hunden haben erhöht, so schreibt Frau Kern. Zwischen dem Sammeln von Beeren und Pilzen mit Verzehr und der Fuchsbandwurmerkrankung fand sich in den Studien der Uniklinik deutlich kein Zusammenhang. Bekannt sei, so schildert es auch Dr. Hans Notdurft, dass in der Landwirtschaft Beschäftigte ein wesentlich (bis zu 20 mal) höheres Risiko tragen, sich mit dem Fuchsbandwurm zu infizieren, als nicht in der Landwirtschaft Beschäftigte. Die Ursache sieht Notdurft darin begründet, dass die Infektionsgefahr während der Landarbeit durch das Einatmen von Staubpartikeln, die mit Fuchskot verschmutzt sind, am wahrscheinlichsten ist.


Gesetzliche Grundlagen zum Nutzen essbarer Wildpflanzen

Im Normalfall hat jedermann das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur und ist dabei aber verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Geschütze und gefährdete essbare Wildpflanzen dürfen nicht gesammelt werden. Auch in Naturschutzgebieten darf nicht gesammelt werden. Alle Teile der freien Natur jedoch, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödung, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können im allgemeinen von jedermann unentgeltlich betreten werden, es sei denn, es handelt sich um Flächen, wo eine Beschädigung der Nutzpflanzen zu erwarten ist. Man darf nichtgeschützte, wildwachsende Pflanzen normalerweise nutzen, soweit diese Nutzung ohne Störung des Naturhaushalts durchgeführt wird. D.h. Naturgüter sind so zu nutzen, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen. Jedermann hat im Normalfall das Recht, wildwachsende Pflanzen im ortsüblichem Umfang, d.h. in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. vgl.Naturschutzrecht des jeweiligen Landes. Um Wildpflanzen gewerblich sammeln zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung der Naturschutzbehörden und des Grundeigentümers.

Zur Beantragung der Genehmigung muss angegeben werden:
- welche Pflanze
- welcher Pflanzenteil
- in welcher Menge
- auf welcher Fläche gesammelt wird
- Genehmigung des Flächenbesitzers

Um Wildpflanzen gewerblich als Lebensmittel in Verkehr zu bringen, ist es ratsam sich an einen staatl. anerkannten Lebensmittelchemiker zu wenden. Da die Anfragen sich mittlerweile bei den Lebensmittelchemischen Instituten zu Wildpflanzen stark mehren, insbesondere auch von Tee- und Gewürzverarbeitenden Firmen und Verbänden, gibt es für viele Wildpflanzen bereits Empfehlungslisten. Und mit der Zeit führt das Bedürfnis nach Rechtsklarheit zu immer mehr Untersuchungen. Sobald wir hier neue Informationen erhalten, werden wir dies über unsere Internetseite oder die Monatszeitschrift bekannt geben.